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PFLEGE/610: Bericht der Pflege-Konferenz in Osnabrück - Viele Heimbewohner büßen schnell an Mobilität ein (idw)


Hochschule Osnabrück - 25.04.2014

HS Osnabrück: Pflege-Konferenz - Viele Heimbewohner büßen in den ersten Monaten an Mobilität ein



Die Erhaltung und Förderung der Mobilität pflegebedürftiger Menschen ist ein Kernthema in der Pflege. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Die Fachkonferenz des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück, stieß dementsprechend auf eine große Resonanz: Mehr als 800 Expertinnen und Experten berieten im Vormonat über den neuen, erstmals rechtlich verbindlichen Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.

Die Zahlen, die Dr. Klaus Wingenfeld vorlegt, sprechen für sich: "Bei 60 Prozent der kognitiv beeinträchtigten Heimbewohner ist innerhalb eines halben Jahres damit zu rechnen, dass dauerhafte Bettlägerigkeit oder eine Mobilitätsverschlechterung auftreten", erklärt der wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. "Wir wissen auch, dass bei mehr als 40 Prozent der vormals unbeeinträchtigten Heimbewohner innerhalb von 18 Monaten Mobilitätseinbußen auftreten." Die Statistiken zeigen, wie wichtig es ist, sich der Mobilität von pflegebedürftigen Menschen zu widmen. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Entsprechend groß ist die Resonanz auf die Fachkonferenz zur Entwicklung eines Expertenstandards zur "Erhaltung und Förderung der Mobilität". 800 Pflegefachkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus sind in die OsnabrückHalle gekommen. Eingeladen hatte das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt an der Hochschule Osnabrück.

"Expertenstandards sind Meilensteine in der Professionalisierung der Pflege", erklärt Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates. Das Bild des voll besetzten Tagungssaals bestätigt diese Feststellung. Die Oberränge müssen geöffnet werden, damit alle Teilnehmenden Platz finden. "Wir haben es mit einer neuen Dimension von Expertenstandards zu tun", sagt dazu passend Claus Bölicke als Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. Bölicke nimmt mit dieser Aussage vor allem auf den neuen rechtlichen Charakter des Expertenstandards Bezug. Bislang hatte das DNQP die national und international stark nachgefragten Standards in Eigenregie nach einem etablierten Verfahren im Dialog mit der Fachöffentlichkeit auf den Weg gebracht. So gibt es etwa Expertenstandards zur Sturzprophylaxe oder zum Schmerzmanagement.

Der nun entwickelte Expertenstandard basiert auf dem Sozialgesetzbuch, genauer § 113a SGB XI. Dort heißt es unter anderem: "Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei." Und weiter: "Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich."

Genau darauf geht Klaus Dumeier ein: "Die Expertenstandards haben damit eine zentrale Bedeutung im Rechtsrahmen der Pflegeversicherung erhalten", erläutert der Leiter des Referats Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. In § 72 SGB XI heißt es: "Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich verpflichten, alle Expertenstandards nach § 113a anzuwenden." Claus Bölicke formuliert es so: "Wir sind in der Gemengelage zwischen Fachlichkeit und Leistungsrecht angekommen, ob wir das wollen oder nicht."

Prof. Dr. Andreas Büscher, der wissenschaftliche Leiter des DNQP, hakt hier ein. Die derzeit vorgeschriebene Verbindlichkeit der Expertenstandards suggeriere, "dass es eine einfach umzusetzende Formel gibt, die man nur kennen muss, um für alle Anforderungen in der Pflege gerüstet zu sein". Die im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehene verbindliche Einführung werde für alle Beteiligten eine Herausforderung, da Expertenstandards in erster Linie Instrumente der internen Qualitätsentwicklung und nicht per Checkliste abprüfbar seien. Was Büscher auch betont: "Natürlich sind wir hier, weil es den gesetzlichen Auftrag gibt. Aber noch viel stärker treibt uns die Überzeugung an, dass die Einschränkungen der Mobilität für pflegebedürftige Menschen zu einer verminderten Lebensqualität und Gesundheitsrisiken führt. Deshalb wenden wir uns diesem Thema zu."

Ganz in diesem Sinne hatte Prof. Dr. Andreas Bertram, Präsident der Hochschule Osnabrück, die Fachkonferenz eröffnet: "Meine Vision von Hochschule ist es, dass wir uns stärker in gesellschaftliche Prozesse einbringen. Neben der fachlichen Vernetzung soll auch die Öffentlichkeit stärker auf das Thema Pflege blicken. Denn wir brauchen gut ausgebildete und hochmotivierte Menschen für diesen Bereich."


Kontakt:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück

Geschäftsstelle
E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dnqp.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution14

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Hochschule Osnabrück, Holger Schleper, 25.04.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2014