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PFLEGE/749: Interview - Mit Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird "Geburtsfehler" der Pflegeversicherung behoben (idw)


Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar - 26.11.2018

Mit Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird "Geburtsfehler" der Pflegeversicherung behoben

Studierender der PTHV war an "Neujustierung" der Pflegeversicherung beteiligt


Am 23.11.2018 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals abschließend beraten und beschlossen. Mit dem Gesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege und Betreuung der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu verbessern.

"Mit dem Gesetz wurde auch ein 'Geburtsfehler' der Pflegeversicherung behoben. Mit der Entscheidung 13.000 Stellen in der stationären Pflege zusätzlich für die Behandlungspflege zu finanzieren, erkennt die Bundesregierung diesen Fehler offiziell an und beginnt mit der Behebung", sagt David Leopold, Student der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV). Er hatte an dieser Entscheidung maßgeblichen Anteil. David Leopold hat mit seiner diesbezüglichen Studie "Medizinische Behandlungspflege. Erhebung des Bedarfs beim Übergang in die stationäre Altenpflege" im Jahr 2017 die Genese dieses "Webfehlers" der Pflegeversicherung dargestellt und die verschiedenen Studien, die das finanzielle Volumen, das der stationären Pflege bisher dadurch verloren ging, beziffert. In einer eigenen Erhebung hat er es mit ca. 3 Mrd. Euro beziffert. Diese Studie wurde seitdem vielfach zitiert - auch in diversen Bundestagsdrucksachen. Als Auftraggeber dieser Studie hat der Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) in seiner Lobbyarbeit davon sehr profitiert.

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Interview mit David Leopold:

1. Von Experten wird die Schaffung zusätzlicher Stellen für die Behandlungspflege als "Durchbruch" bezeichnet. Was ist daran so bedeutsam?

Wie eingangs erwähnt, wurde damit ein "Geburtsfehler" des SGB XI behoben, der über 20 Jahre Bestand hatte. Bei der Einführung der Pflegeversicherung wurde aus verwaltungstechnischen Gründen zuerst übergangsweise die Regelung getroffen, dass die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in den stationären Altenhilfeeinrichtungen pauschal aus den Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. Diese zeitliche Befristung wurde jedoch schrittweise zu einer Dauerlösung erklärt. Die bestehende, pauschalisierte Vergütung seitens der Pflegeversicherung steht in keiner Relation zu den tatsächlichen Aufwendungen der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Die Krankenkassen sparen so mit jedem Umzug eines behandlungspflegerisch versorgten Patienten in eine stationäre Pflegeeinrichtung die jeweiligen Aufwendungen, die im häuslichen Bereich vergütet werden müssten. Die 13.000 zusätzlichen Stellen, die geschaffen werden sollen, sind auf den ersten Blick ein Tropfen auf den heißen Stein. Jedoch ist die Botschaft, die damit vermittelt wird, umso wichtiger. Die besagte Gerechtigkeitslücke wurde anerkannt, da die zusätzlichen Stellen explizit für die medizinische Behandlungspflege geschaffen werden. Auf dieser Grundlage kann in Zukunft ein eigenständiger Vergütungsbestandteil in der stationären Altenpflege wachsen, der durch die Krankenversicherung finanziert wird.


2. Sehen Sie Chancen, dass in Zukunft die von Ihnen ermittelten ca. 53.000 zusätzlichen Stellen auch tatsächlich besetzt werden können?

Ich glaube nicht, dass in naher Zukunft diese Stellen generiert werden können. Zum einen wird es ein langwieriger politischer Prozess werden, auch hinsichtlich der Care und Cure Debatte. Ebenso bleibt abzuwarten, was das Team um Prof. Dr. Rothgang bezüglich des § 113c SGB XI entwickelt. Diese Ergebnisse werden die Personaldebatte ggf. stark beeinflussen. Zum anderen ist es mit der Finanzierung von neuen Stellen nicht getan, neu geschaffene Stellen müssen auch besetzt werden können.


3. Warum haben Sie sich für ein Masterstudium an der PTHV entschieden?

Die PTHV ist die einzige deutschsprachige Hochschule im Universitätsrang mit einer pflegewissenschaftlichen Fakultät. Dieses Alleinstellungsmerkmal finde ich sehr spannend, da ich dies auch mit der Professionalisierung der Pflege verbinde. Ich bin der Meinung, dass sich die Pflege klar von der Medizin abgrenzen muss, um ihr eigenes Profil zu entwickeln und das empfinde ich an einer medizinischen Fakultät ungleich schwieriger. Die PTHV zeichnet sich auch durch die zahlreichen Lehrstühle aus, die thematisch nahezu die ganze Bandbreite in der Pflege abdecken. Andere Universitäten haben hier meistens einen Schwerpunkt im Bereich Akutpflege. Natürlich waren auch die namhaften Professor/innen, die hier lehren und forschen, ein entscheidender Grund. An der PTHV darf man nicht nur kritisch Denken - es wird sogar erwartet. Meine Erwartungen wurden mehr als erfüllt.


4. Wissen Sie schon welchen Schwerpunkt Sie mit Ihrer Masterarbeit setzen wollen?

Ja, hier habe ich mir auch wieder ein politisch kontrovers diskutiertes Themengebiet ausgesucht. Ich werde mich näher mit dem Thema Fachkraftquote und Personalmix in der stationären Altenpflege beschäftigen. Hierzu wurde mir die Möglichkeit eingeräumt in einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten, welches die Auswirkungen von alternativen Personalkonzepten auf die Qualität der Pflege, Teilhabe und Unterstützung der BewohnerInnen evaluiert.


5. Wie schätzen Sie Möglichkeiten ein, dass die akademische Pflegewissenschaft Einfluss auf die Politik nehmen kann?

Wie man sieht, ist es durchaus möglich mit Studien Einfluss auf die Politik zu nehmen. Natürlich müssen die Studien entsprechend "vermarktet" werden, um Gehör zu finden. Die Politik ist auch in ihrer Entscheidungsfindung auf die Expertise der Wissenschaft angewiesen.

6. Wo liegen die Potenziale akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen im Kontext der Behandlungspflege?

Hier liegen die Potenziale zum einen in den teilweise anspruchsvollen Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege, die von der Akademisierung qualitativ profitieren. Aber auch im Bereich "Community Health Nursing" wird das Thema medizinische Behandlungspflege eine Rolle spielen, da hier Tätigkeiten übernommen werden können, die bisher nur Ärzten vorbehalten sind. Auf der anderen Seite ist die Akademisierung ein Teil der Professionalisierung, diesbezüglich habe ich die Hoffnung, dass die Pflege auch in den Beschlussgremien für die medizinische Behandlungspflege wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein Stimmrecht erhält.


Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar (PTHV) ist eine kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH. Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und betreuen etwa 450 Studierende beider Fakultäten.


Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1375

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar - 26.11.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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