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ENTWICKLUNG/1526: Sollen zur Eindämmung des Coronavirus Handydaten genutzt werden dürfen? (idw)


Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) - 07.04.2020

Sollen zur Eindämmung des Coronavirus Handydaten genutzt werden dürfen?


Kann moderne Technologie eine Pandemie eindämmen helfen, ohne die Privatsphäre zu verletzen?

JA sagt Prof. Dr. Alfred Winter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS).

Handys mit Bluetooth sind geeignet, um Kontakte von Infizierten mit nicht infizierten Personen im Nachhinein zu ermitteln. Wenn zwei teilnehmende Handys nahe beieinander sind, kann eine App Kontaktinformationen austauschen. Die Privatsphäre aller Beteiligten wird dabei gewahrt, weil keine persönlichen Informationen ausgetauscht werden müssen. Es müssen auch keine Informationen über Ort und Zeitpunkt des Kontakts in zentralen Datenbanken gespeichert werden.

Mit der Einrichtung einer neutralen Treuhandstelle können die identifizierenden Daten von Personen strikt von den Kontaktinformationen getrennt werden. Dazu müssen sich die Personen, welche die App nutzen möchten, bei der Treuhandstelle registrieren lassen. Um sich zu registrieren, gibt zum Beispiel Frau Müller Ihre E-Mail-Adresse bei der Treuhandstelle ab und bekommt eine zufällig erzeugte Nummer zurück, das Pseudonym. Die Treuhandstelle merkt sich nur, welche E-Mail-Adresse zu welchem Pseudonym gehört. Kommt nun das Handy von Frau Müller nahe am Handy von Herrn Meier vorbei, werden lediglich die Pseudonyme der beiden ausgetauscht. Die Pseudonyme werden nur eine begrenzte Zeit gespeichert, vielleicht 18 Tage. Sollte Herr Meier kurze Zeit später positiv auf das Coronavirus getestet werden, übermittelt er mit seiner App alle noch gespeicherten Pseudonyme an die Treuhandstelle, die dann Frau Müller und andere Personen, die in letzter Zeit in der Nähe von Herrn Meier waren, informieren kann. Bei solchen Verfahren hält die GMDS Kontaktermittlungs-Apps für sehr sinnvoll und auch vertretbar.

Wie in vielen Bereichen der medizinischen Forschung ist auch hier die Aufklärung und die Einwilligung der Nutzer erforderlich, auch um unnötige Verängstigungen zu vermeiden. So kann moderne Technologie eine Epidemie eindämmen helfen, ohne die Privatsphäre zu verletzen. Das massenhafte Auslesen von Verbindungsdaten in sogenannten Funkzellen ist dagegen viel zu ungenau und schafft riesige Datenschutzprobleme.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/sollen-zur-eindaemmung-des-coronavirus-handydaten-genutzt-werden-duerfen.html#topPosition
Artikel "Die Frage der Woche", Bayerische Staatszeitung, 02.04.2020

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution953

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) - 07.04.2020
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2020

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