BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 17. Oktober 2019
BVMed stellt klar:
"Aut idem"-Importregelung bei Arzneimitteln gilt nicht für Verbandmittel
Berlin | Die "Aut idem"-Importregelung im Arzneimittelbereich, nach
der der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes,
wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen darf, gilt nicht für
Verbandmittel. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie,
BVMed, in seinem neuen "MedTech ambulant"-Newsletter zur Verordnung
von Verbandmitteln hin. "Das bedeutet, dass der Arzt unter Angabe der
PZN-Nummer zur Erreichung des Therapieziels ein konkretes Produkt
verordnen darf. So stellt er sicher, dass der Patient das Produkt
bekommt, wofür sich der Verordner entschieden hat, da bei einer
PZN-genauen Verordnung weder eine Substitutionspflicht, noch eine
Pflicht der abgebenden Stelle besteht, auf Importe oder
Parallelanbieter umzustellen", heißt es in dem BVMed-Newsletter, der
unter
www.bvmed.de/medtech-ambulant
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/medtech-ambulant)
abgerufen werden kann.
Sowohl die Regelungen im Arzneimittel-Versorgungsgesetz GSAV als auch die Vereinbarungen des Rahmenvertrags beziehen sich ausschließlich auf Arzneimittel. Die im § 31 SGB V geregelten Produkte wie Verbandmittel, Blutzuckerteststreifen oder bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung fallen nicht hierunter, stellt der BVMed klar. Eine gesetzliche Vorgabe zur Abgabe von Verbandmitteln nach Importquote besteht daher nicht.
Die BVMed-Experten befürchten negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Patientensicherheit, falls Leistungserbringer künftig zunehmend mit Importen versorgen. So bestehe die Gefahr, dass die notwendigen Rahmenbedingungen wie Lagerungsbedingungen, Lieferkontinuität, Versorgungssicherheit, Beratung und Schulung oder Rückruf-Management nicht mehr gewährleistet werden können.
Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 195.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.
BVMed-Pressemeldung 85/19
https://www.bvmed.de/bvmed-stellt-klar-aut-idem-importregelung-bei-arzneimitteln-gilt-nicht-fuer-verbandmittel
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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 85/19 vom 17. Oktober 2019
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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Telefon: (030) 246 255-0, Fax: (030) 246 255-99
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Internet: www.bvmed.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2019
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