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AUSLAND/8386: Aus aller Welt - 20.01.2020 (SB)


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Klimawandel wird Asylgrund werden

Der Uno-Menschenrechtsausschuß geht davon aus, daß künftig zahlreiche Menschen vor den Folgen des Klimawandels aus ihren Heimatländern fliehen müssen, falls die Staatengemeinschaft nicht umfassende Klimaschutzmaßnahmen einleitet. Dem Gremium zufolge dürfen Flüchtlinge, die aufgrund des Klimawandels lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt wären, nicht mehr abgeschoben werden. Das gilt nicht für Ioane Teitiota aus Kiribati, der 2013 wegen des ansteigenden Meeresspiegels von der Pazifikinsel nach Neuseeland floh und dort Asyl beantragte. Der Antrag wurde abgelehnt und Teitiota wurde abgeschoben. Das zu Recht, wie der Uno-Menschenrechtsausschuß befand, denn die Situation auf Kiribati war noch nicht lebensbedrohlich. Das Gremium fordert für die Zukunft, daß jeder einzelne mit Klimawandelfolgen begründete Asylantrag zu prüfen ist. Aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte leitet sich das uneingeschränkte Recht eines jeden Menschen auf Leben ab. Die Vorschläge des Ausschusses sind für die Uno-Mitgliedstaaten nicht bindend.

20. Januar 2020


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