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JUSTIZ/8198: Kriminalität und Rechtsprechung - 04.07.2019 (SB)


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Deutsche Umwelthilfe kann Abmahn- und Klagepraxis fortführen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verhält sich mit ihren Verbraucherschutzklagen gegen Unternehmen nicht rechtsmißbräuchlich, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag konstatierte. Wie die Verbraucherzentralen und der Deutsche Mieterbund darf die DUH weiterhin als qualifizierte Einrichtung Unternehmen abmahnen und verklagen, wenn diese gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Der eingetragene Verein überwacht insgesamt 20 Branchen. Er mahnt nach eigenen Angaben wöchentlich rund 30 Verstöße ab und startet etwa 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Auf dem Wege flossen der DUH 2017 über zwei Millionen Euro zu. In einer Reihe von Städten konnte die Umwelthilfe Diesel-Fahrverbote durchsetzen. Ein Geschäftsführer mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart, dessen Unternehmen ebenfalls abgemahnt wurde, klagte gegen die DUH unter dem Verdacht, diese stelle unzulässigerweise auf finanziellen Gewinn ab und finanziere mit den Einnahmen aus Abmahnungen und Klagen politische Kampagnen. Die Umwelthilfe setzt nach eigenen Angaben das Geld für Verbraucherschutzkontrollen und Verbraucherberatung ein.

4. Juli 2019


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