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JUSTIZ/8203: Kriminalität und Rechtsprechung - 11.07.2019 (SB)


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Identitäre Bewegung laut BfV gesichert rechtsextrem

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) nach zweijähriger Beobachtung als gesichert rechtsextreme Bestrebung und ihre Mitglieder als geistige Brandstifter. In der Erklärung des Verfassungsschutzes heißt es, die Positionen der IBD seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie wolle Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und diskriminiere sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise. Die nach französischem Vorbild in Deutschland 2012 gegründete IBD hat laut BfV rund 600 Mitglieder.

11. Juli 2019


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