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JUSTIZ/8219: Kriminalität und Rechtsprechung - 01.08.2019 (SB)


VOM TAGE


Wismar verbietet Füttern von Möven unter Strafandrohung

Hunderte von Möven im Alten Hafen von Wismar haben sich daran gewöhnt, von Passanten mit Resten von Fischbrötchen und anderem gefüttert zu werden. Die Vögel schnappen sich das Futter im Sturzflug und können dabei mit ihren Schnäbeln Erwachsene und Kinder an den Händen verletzen. Deshalb ist seit Monatsanfang das Füttern der Möven bei Androhung einer Strafe von bis zu 5000 Euro verboten. Die Stadtverwaltung hat Schilder aufgestellt, welche auf das Fütterverbot hinweisen. Außerdem machen Mitarbeiter des Hafenamts Passanten auf das Verbot aufmerksam. Ähnliche Verordnungen gibt es für Warnemünde, Graal-Müritz, Boltenhagen und Zinnowitz.

1. August 2019


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