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JUSTIZ/8225: Kriminalität und Rechtsprechung - 23.08.2019 (SB)


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Räumungsverfügung gegen Protestcamp am Hambacher Forst

Am Hambacher Forst muß das Protestcamp auf der Wiese des Kerpener Steuerberaters Kurt Claßen geräumt werden. Bau- und Wohnwagen, Zelte und Lehmhütten, Duschen und Kochgelegenheiten sind zu entfernen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag entschieden. Der Wieseneigentümer kann sich nicht mehr auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, weil dieses nur für nicht gewalttätigen Protest gilt. Im Bereich des Hambacher Forsts wurden jedoch laut Verfassungsschutzbericht von NRW in den zurückliegenden Jahren fast 1700 politisch motivierte Straftaten begangen. Deswegen war die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 rechtmäßig. Claßen kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Räumungsbeschluß Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Gegen eine entsprechende Verfügung von 2013 war er bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

23. August 2019


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