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JUSTIZ/8245: Kriminalität und Rechtsprechung - 12.09.2019 (SB)


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Klage gegen Gen-Soja in letzter Instanz gescheitert

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag die Klage der Nichtregierungsorganisationen TestBioTech, European Network of Scientists for Social and Environmental Responsability und Sambucus gegen die Verwendung von genetisch veränderten Sojabohnen in Lebensmitteln und Tierfutter für die EU in letzter Instanz zurückgewiesen. Damit wird es nicht zu einer Überprüfung der Frage kommen, ob wesentliche Unterschiede zwischen genetisch veränderten Sojabohnen und herkömmlichen Bohnen bestehen. Die EU-Kommission hatte bereits 2012 dem damals noch nicht zu Bayer gehörenden US-Konzern Monsanto die Vermarktung der genetisch veränderten Bohnen MON 87701 und MON 89788 in der EU erlaubt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit dies befürwortet hatte. Dagegen waren die NGOs mit dem Argument vor Gericht gezogen, die toxikologischen und immunologischen Risiken des Gen-Sojas seien nicht hinreichend geprüft worden. Monsanto empfiehlt seine Soja-Sorte zusammen mit dem Einsatz seines Herbizids Glyphosat. Die EU importiert jährlich 35 Millionen Tonnen Sojabohnen aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Laut Monsanto wird in diesen Ländern auf fast vier Millionen Hektar die umstrittene Sojabohne geerntet. Ein Großteil der eingeführten Bohnen ist gentechnisch verändert. In Deutschland dürfen genmanipulierte Pflanzen nicht angebaut werden. Für den Import sind jedoch 60 gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel zugelassen.

12. September 2019


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