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JUSTIZ/8286: Kriminalität und Rechtsprechung - 24.10.2019 (SB)


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Dänemark entzieht IS-Rückkehrern mit Doppelstaatsangehörigkeit den Paß

In Dänemark hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches es ermöglichen soll, Mitgliedern ausländischer Milizen auch ohne gerichtliche Anordnung die dänische Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Die Betroffenen können innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen die Einziehung des dänischen Passes einlegen. Die Regierung will mit der Maßnahme vor allem verhindern, daß Milizen vom Islamischen Staat aus Syrien und dem Irak nach Dänemark zurückkommen. Durch die Invasion der türkischen Streitkräfte in Nordsyrien und deren Angriffe auf Kämpfer der kurdischen Volksverteidigungseinheiten sind im syrischen Grenzgebiet zahlreiche Gefangene der YPG freigekommen. Die dänische Ministerpräsidentin Frederiksen wollte erreichen, daß den IS-Milizen die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, solange diese noch nicht in Dänemark eingetroffen sind.

24. Oktober 2019


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