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JUSTIZ/8305: Kriminalität und Rechtsprechung - 12.11.2019 (SB)


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EuGH fordert Kennzeichnung von Importen aus Palästinensergebieten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, daß Produkte aus den von Israel besetzten Palästinensergebieten bei der Einfuhr in die Europäische Union nicht mit der Herkunftsbezeichnung Israel versehen werden dürfen. Das Ursprungsgebiet muß korrekt angegeben sein. Außerdem sind Produkte aus israelischen Siedlungen etwa im Westjordanland mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Der EuGH konstatierte, daß das 1967 besetzte Westjordanland völkerrechtlich nicht zu Israel gehört. Weil die israelische Siedlungspolitik gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstößt, ist eine genaue Information der Verbraucher wichtig, damit diese eine fundierte Wahl treffen können. Entsprechende Auflagen für Importe von Obst, Gemüse, Wein und andere Produkte aus den Palästinensergebieten hatte Frankreich 2016 erlassen. Dagegen hatten eine jüdische Organisation und ein israelischer Unternehmer geklagt.

12. November 2019


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