Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8315: Kriminalität und Rechtsprechung - 22.11.2019 (SB)


VOM TAGE


Finanzamt erkennt dem VVN-BdA die Gemeinnützigkeit ab

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften hat am 4. November der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. den Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Das meldete der Verein am Freitag. Demnach fordert die Behörde noch für dieses Jahr eine Steuernachzahlung in fünfstelliger Höhe. Damit ist die Existenz des Vereins gefährdet, zumal weitere Steuernachforderungen folgen können und künftige Abgaben höher ausfallen werden als bislang. Das zuständige Finanzamt hat seine Entscheidung gegen die Gemeinnützigkeit der Vereinigung damit begründet, daß der Verfassungsschutz in Bayern den dortigen Landesverband für linksextremistisch beeinflußt hält. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten wurde 1947 von Überlebenden aus den Konzentrationslagern und den Gefängnissen der Nationalsozialisten gegründet.

22. November 2019


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang