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JUSTIZ/8328: Kriminalität und Rechtsprechung - 05.12.2019 (SB)


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Disziplinarkammer in Polen ist rechtswidrig

Das Oberste Gericht Polens hat die von der PiS-Regierung eingesetzte Disziplinarkammer als rechtswidrig eingestuft, weil das Gremium zu stark von Regierung und Parlament abhängig ist. Die Disziplinarkammer kann Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte einleiten, welche vermeintlich falsche Entscheidungen treffen oder sich anderweitig unangepaßt verhalten, und sie entlassen. Die Mitglieder der Disziplinarkammer werden vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Landesjustizrat ausgewählt. Die Mitglieder des letzteren werden vom Unterhaus ernannt. Im Parlament verfügt die PiS über eine absolute Mehrheit. Der Oberste Gerichtshof des Landes ist hinsichtlich der Disziplinarkammer tätig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof Zweifel an deren Unabhängigkeit geäußert hatte. Laut EuGH genügt die Kammer nicht den Standards des europäischen und damit des polnischen Rechts.

5. Dezember 2019


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