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JUSTIZ/8346: Kriminalität und Rechtsprechung - 23.12.2019 (SB)


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Nord Stream 2 darf auch im Winter verlegt werden

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg hat am Montag der Projektgesellschaft für den Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 die im September beantragte Erlaubnis erteilt, das letzte 16,5 Kilometer lange Stück der Röhre innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone zu verlegen. Die Arbeiten hätten zum Schutz von Vögeln und Meeresfauna den Winter über bis ins Frühjahr hinein ruhen müssen, doch das Amt befand, die Verlegeschiffe rückten so langsam vor, daß für die Tiere keine Gefahr bestehe. Nach Angaben vom 8. Dezember fehlten an der über 2100 Kilometer langen Röhre noch rund 300 Kilometer. Wegen der von der US-Regierung angedrohten Wirtschaftssanktionen hat das mit den Verlegearbeiten betraute Schweizer Unternehmen Allseas die Arbeiten vor Bornholm am Wochenende vorerst eingestellt.

23. Dezember 2019


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