Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8358: Kriminalität und Rechtsprechung - 04.01.2020 (SB)


VOM TAGE


Ethischer Veganismus fällt unter britisches Gleichstellungsgesetz

Ein Arbeitsgericht im ostenglischen Norwich hat entschieden, daß eine ethisch begründete, vegane Lebensweise als philosophische Weltanschauung unter das Diskriminierungsverbot nach dem Gleichstellungsgesetz von 2010 fällt. Der 55jährige Jordi Casamitjana hatte gegen seinen Arbeitgeber, die Wohltätigkeitsorganisation "League Against Cruel Sports", geklagt, weil diese ihn entlassen hatte. Dem Kläger zufolge war der Grund, daß er seinem Arbeitgeber vorgeworfen hatte, in Rentenfonds zu investieren, bei denen auch Unternehmen gelistet sind, welche mit Tierversuchen zu tun haben. Der Arbeitgeber begründete die Entlassung mit grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Die Grundsatzentscheidung des Amtsgerichts erstreckt sich nicht auf die Entlassung des Klägers. Bei der Einstufung der veganen Lebensweise war entscheidend, daß der Kläger auch bei der Auswahl seiner Kleidung auf tierische Materialien verzichtet. Unter das Gleichstellungsgesetz fällt eine Überzeugung, die sich auf einen gewichtigen Aspekt des menschlichen Lebens bezieht. Dem Gericht zufolge verdient ethischer Veganismus den Respekt einer demokratischen Gesellschaft. Damit war im vorliegenden Fall eine weitere Bedingung im Gleichstellungsgesetz erfüllt.

4. Januar 2020


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang