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JUSTIZ/8429: Kriminalität und Rechtsprechung - 15.03.2020 (SB)


VOM TAGE


München verpflichtete Lehrpersonal zur Wahlzettelauswertung

Die Stadt München hat mit einer Allgemeinverfügung zur Auszählung der Stimmen bei der Kommunalwahl kurzfristig alle dienstfähigen verbeamteten Lehrer und Lehrerinnen zwangsverpflichtet. Viele ehrenamtliche Wahlhelfer waren wegen der Coronavirus-Epidemie ausgefallen. Die Landeshauptstadt erachtete die Zwangsverpflichtung als im öffentlichen Interesse zwingend erforderlich, ansonsten wäre die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Auszählung der Stimmen gefährdet gewesen. Rechtliche Basis der Anordnung ist Artikel 81 des Bayerischen Beamtengesetzes, wonach Beamte unter bestimmten Bedingungen zur Übernahme einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst verpflichtet werden können.

15. März 2020


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