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JUSTIZ/8439: Kriminalität und Rechtsprechung - 25.03.2020 (SB)


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Justizvollzugsanstalten in NRW machen wegen Coronakrise Zellen frei

Den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen stehen für den Fall des Auftretens von Covid-19 nicht genug Zellen zur Verfügung, um die Häftlinge in Quarantäne halten zu können. Dafür müssen rund 1000 Zellen bei einem Bestand von etwa 16.000 freigemacht werden. Deshalb hat Justizminister Peter Biesenbach die drei Generalstaatsanwälte und 36 JVA-Leiter in NRW angewiesen, Gefangene, die eine kurze Haftstrafe von bis zu 18 Monaten verbüßen, vorzeitig freizulassen, falls sie sowieso bis zum 20. Juli entlassen worden wären. Nach Abflauen der Coronakrise müssen die Entlassenen zum Verbüßen ihre Reststrafe wieder antreten. In den meisten Fällen sind Häftlinge von dieser Maßnahme betroffen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, weil sie sich eine Geldstrafe nicht leisten konnten. Für Sexualstraftäter sowie für Häftlinge, die wegen schwerer Gewalttaten verurteilt wurden, wird es keine Haftunterbrechung geben. Das gilt auch für Menschen in Abschiebehaft. Es werden nur Häftlinge entlassen, die sich gut geführt haben und die bei einer Entlassung nicht obdachlos werden. Als weitere Maßnahme werden zu Haftstrafen wie Jugendarrest und Ersatzfreiheitsstrafen verurteilte Straftäter ihre Haft zu einem späteren Zeitpunkt antreten müssen. Besuche von Gefangenen sind erst einmal nicht mehr möglich. Dafür bekommen die JVA-Insassen häufiger Gelegenheit zu telefonieren.

25. März 2020


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