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JUSTIZ/8453: Kriminalität und Rechtsprechung - 08.04.2020 (SB)


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EuGH fordert von Polen Aussetzung der Arbeit der Disziplinarkammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf Antrag der EU-Kommission Polen per einstweiliger Verfügung zur Aussetzung der 2018 von der PiS-Regierung in Warschau eingerichteten Disziplinarkammer aufgefordert. Das Gremium darf ab sofort keine polnischen Richter und Staatsanwälte mehr entlassen oder disziplinieren. Den Luxemburger Richtern zufolge besteht nicht ohne ernsthafte Grundlage die Sorge, daß die Disziplinarkammer nicht unabhängig ist. Eine nicht unabhängige Disziplinarkammer könnte einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden für die Unionsrechtsordnung bewirken. Die Mitglieder des Gremiums werden vom Landesjustizrat vorgeschlagen und vom Staatspräsidenten ernannt. Der Landesjustizrat wird von der Abgeordnetenkammer gewählt. Die EU-Kommission hatte ihre Vertragsverletzungsklage gegen Polen wegen der Disziplinarkammer im Oktober erhoben. Das Hauptverfahren ist noch anhängig.

8. April 2020


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