VOM TAGE
Kein Zusatzgeld für Hartz-IV-Berechtigte wegen Corona-Schutzmasken
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, daß Hartz-IV-Leistungsberechtigte keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für die Anschaffung von Gesichtsbedeckungen während der Corona-Pandemie haben. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Bundeslandes schreibt nämlich lediglich das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Situationen vor. Das kann eine sogenannte Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch sein. Diese wiederum werden wie andere Kleidungsstücke vom Regelbedarf abgedeckt. Der Kläger hatte bei seinem Jobcenter 349 Euro für die Anschaffung von Mund-Nase-Schutzmasken oder deren Bereitstellung beantragt.
6. Mai 2020
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