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JUSTIZ/8493: Kriminalität und Rechtsprechung - 18.05.2020 (SB)


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Kein Volksbegehren für kostenlose Kitas in Baden-Württemberg

Das Landesverfassungsgericht in Stuttgart hat am Montag das von der baden-württembergischen SPD angestoßene Volksbegehren zur Einführung kostenloser Kitas gekippt. Der grün-schwarzen Regierung von Ministerpräsident Kretschmann käme eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas zu teuer. Der SPD zufolge wären das gut 500 Millionen Euro im Jahr, für die das Land aufkommen müßte. Das Innenministerium verweist darauf, daß Volksbegehren über Abgabengesetze rechtlich unzulässig sind. Dem Gericht zufolge ist der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf eben deswegen mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Außerdem, so erklärte es eine Gerichtssprecherin, verstößt der unklar und widersprüchlich formulierte Gesetzentwurf gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, wonach staatliches Handeln meßbar und berechenbar zu sein hat. Aus dem Entwurf gehe nicht hervor, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen sei.

18. Mai 2020


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