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JUSTIZ/8504: Kriminalität und Rechtsprechung - 29.05.2020 (SB)


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BVerwG verhandelt neue Klage gegen Elbvertiefung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag ein neues Verfahren wegen der Elbvertiefung zwischen Hamburger Hafen und Nordsee aufgenommen. Die Verbände BUND, NABU und WWF wollen mit ihrer Klage einen verbesserten Schutz des Schierlings-Wasserfenchels erreichen und möglichst auch das gesamte Projekt kippen. Das Gericht hatte vor gut drei Jahren die geplante Elbvertiefung nur unter Auflagen gebilligt. 2019 begann die Ausbaggerung. Die nachgereichten Maßnahmen sind dem BUND zufolge unzureichend. Der Schierlings-Wasserfenchel kommt weltweit nur noch an der Tideelbe vor. Die Pflanze ist nach der Habitatrichtlinie streng geschützt. Die klagenden Verbände bezweifeln inzwischen, daß die ökonomischen Voraussetzungen für die Elbvertiefung noch gegeben sind. Größere Containerschiffe müssen den Hamburger Hafen nicht mehr erreichen können, weil die Umschlagzahlen seit Jahren bei acht bis zehn Millionen Containern stagnieren. Der Plan für die Elbvertiefung geht für das Jahr 2020 von 23 Millionen Containern aus. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird Anfang Juni gerechnet.

29. Mai 2020


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