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JUSTIZ/8510: Kriminalität und Rechtsprechung - 04.06.2020 (SB)


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Letzte Klage gegen Elbvertiefung gescheitert

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die letzte Klage der im Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe zusammengeschlossenen Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF gegen die Planergänzungen für die bereits angelaufene Elbvertiefung abgewiesen. Der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Korbmacher, fand an dem Vorhaben nichts zu beanstanden, den endemisch im Tiedengewässer der Elbe vorkommenden Schierlingswasserfenchel zwecks Arterhalts in zwei alte Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke umzupflanzen. Eigentlich steht der bis zu zwei Meter hohe Doldenblütler unter strengem Artenschutz. Der juristische Streit um die Ausbaggerung der Elbe ging über 18 Jahre. Die Vertiefung soll es Containerschiffen mit einem Tiefgang von bis 13,50 Metern ermöglichen, den Hamburger Hafen unabhängig von den Gezeiten der Nordsee anzulaufen. Ein entsprechender Bedarf läßt sich aus dem seit Jahren stagnierenden Container-Umschlag im Hafen nicht ableiten.

4. Juni 2020


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