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JUSTIZ/8513: Kriminalität und Rechtsprechung - 07.06.2020 (SB)


VOM TAGE


BVerfG versorgt Justizpressekonferenz vorab mit Informationen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) informiert vorab zu einer Urteilsverkündung über seine Entscheidung den privaten Karlsruher Verein Justizpressekonferenz. Dieser vertritt die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF, überregionale Zeitungen, Nachrichtenmagazine und Presseagenturen, wie der Tagesspiegel am Wochenende berichtete. Demnach entspricht die vertrauliche Vorabinformation langjähriger Übung. Die ausschließlich zur Vorbereitung der Berichterstattung vorgesehenen Informationen werden in Papierform weitergereicht und sind mit einer Sperrfrist versehen. Dem Bundesjustizministerium war diese Praxis bislang nicht bekannt. Der Deutsche Journalistenverband fordert nun, entweder alle Medien vorab über Urteile des BVerfG zu unterrichten oder keines.

7. Juni 2020


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