VOM TAGE
EuGH verbietet Weiterverkauf gebrauchter E-Books
Mit der Begründung, der Weiterverkauf gebrauchter E-Books würde einer "öffentliche Wiedergabe" gleichkommen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Verkauf gelesener elektronischer Bücher, beziehungsweise deren Inhalte über das Internet untersagt.
Wie die Luxemburger Richter ihr Urteil begründeten, sei dafür nach einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2001 die Erlaubnis des Urhebers oder des Rechteinhabers nötig. Darauf werden sich diese aber nicht einlassen.
Damit stärkt das Urteil die Interessen der Verlage. Im Gegensatz zu gedruckten Büchern gibt es bei kopierten und gebrauchten Dateien nämlich keinen qualitativen Unterschied.
Hintergrund ist laut FA Digital der Fall eines niederländischen Unternehmens, das einen Online-Marktplatz für "gebrauchte" E-Books unterhält. Kunden werden aufgefordert, diese nach dem Lesen an das Unternehmen zurück zu verkaufen.
22. Dezember 2019
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