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KULTUR/8438: Sprache, Kunst und Medium - 10.06.2020 (SB)


VOM TAGE


Kinogenuß mit Einschränkungen

Bundesweit dürfen Kinos, die wegen der Coronapandemie geschlossen sind, ab dem 2. Juli ihre Türen wieder öffnen, allerdings nur unter Auflagen, die die Abstandsregeln, Fragen der Hygiene sowie den Verkauf von Lebensmitteln und Süßigkeiten betreffen. Für die Betreiber bedeutet das unter anderem, daß sie die Säle nur zu knapp 20 Prozent belegen dürfen.

Dessen ungeachtet würdigte Bundespräsident Steinmeier in Berlin die Lichtspielhäuser und insbesondere die Arthouse-Kinos als unverzichtbare Kultureinrichtungen, die unbedingt erhalten werden müßten.

In der Hansestadt Bremen dürfen Kinos, Konzerthäuser und Theater nach der mehrmonatigen Corona-Zwangspause bereits ab kommenden Freitag 12.6.) den Betrieb unter den oben erwähnten Bedingungen wieder aufnehmen.

Das hat der Bremer Senat nach einem Bericht von NDR Niedersachsen am Dienstag mitgeteilt.

Für die Veranstaltungsräume gilt ferner eine Obergrenze von maximal 200 Besuchern, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Es gebe feste Plätze, die nur aus wichtigem Grund verlassen werden dürften.

10. Juni 2020


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