VOM TAGE
Neue Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
Das Bundeskabinett hat mehrere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Durch eine Steuerfreistellung von Bus- und Bahnfahrkarten, welche Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten, soll der Öffentliche Personennahverkehr für die Fahrt zum Arbeitsplatz attraktiver werden als der Pkw. Zudem sollen Arbeitnehmer, welche ihr Fahrzeug beim Arbeitgeber aufladen, bis 2030 für den bezogenen Strom keine Steuer zahlen müssen. Sonderabschreibungen von 50 Prozent auf die Kaufkosten für Elektro-Lieferfahrzeuge sollen diese verbilligen. Außerdem wird die Halbierung der Besteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb auf 0,5 Prozent des Listenpreises über 2021 hinaus bis 2030 verlängert werden.
31. Juli 2019
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