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POLITIK/8254: Aus Parlament und Gesellschaft - 18.09.2019 (SB)


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Bundeskabinett beschließt Regelsteigerung der Hartz-Vier-Sätze

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Hartz-Vier-Regelsätze ab kommendem Jahr beschlossen. Alleinstehende Hartz-Vier-Berechtigte sollen acht Euro mehr bekommen. Deren Regelsatz beträgt dann 432 Euro. Erwachsene in Bedarfsgemeinschaften mit anderen Erwachsenen erhalten sieben Euro zusätzlich. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls geringfügig. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, hat die Forderung nach Regelsätzen von mindestens 582 Euro erneuert. Mit dem Kabinettsbeschluß wird Armut in Deutschland weiter zementiert und die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben, so Schneider. Ihm zufolge sind auch die Regelsatzsteigerungen für Kinder viel zu gering.

18. September 2019


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