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POLITIK/8287: Aus Parlament und Gesellschaft - 22.10.2019 (SB)


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Berliner Senat verabschiedet Mietendeckel

Der Berliner Senat hat am Dienstag den am Freitag von den Regierungsparteien SPD, Linke und Grünen ausgehandelten, sogenannten Mietendeckel für die Hauptstadt verabschiedet. Der Kompromiß betrifft die Mietverträge von rund 1,5 Millionen Wohnungen, welche vor 2014 errichtet wurden. Deren Mieten werden je nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung für fünf Jahre bei maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter gedeckelt. Bei Neuvermietungen darf diese Schwelle nicht überschritten werden. Bestandsmieten dürfen die Obergrenze um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen. Ansonsten können die Mieter eine Absenkung auf diesen Betrag verlangen. Die Vermieter dürfen ab 2022 als Inflationsausgleich jedes Jahr die Miete um 1,3 Prozent erhöhen und Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz mit bis zu einem Euro pro Quadratmeter auf die Miete umlegen. Bei höheren Modernisierungskosten können die Vermieter Fördermittel beantragen. Das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich bis Anfang 2020 über das Mietendeckelgesetz abstimmen. Dieses wird rückwirkend ab 18. Juni 2019 wirksam. Zu Ende 2020 soll die Mietsenkungsregel in Kraft treten.

22. Oktober 2019


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