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POLITIK/8288: Aus Parlament und Gesellschaft - 23.10.2019 (SB)


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Kabinett regelt CO2-Abgabe und Heizkesseleinbau

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei weitere Gesetze im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms verabschiedet. Bei der einen Novelle, der der Bundestag, jedoch nicht der Bundesrat zustimmen müssen, geht es um eine CO2-Abgabe auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. Bis zum Jahr 2021 sollen zehn Euro pro Tonne Kohlendioxid fällig werden. In den folgenden vier Jahren steigt die Abgabe auf 35 Euro. Ab 2026 kann die Abgabe je nach Angebot und Nachfrage auf bis zu 60 Euro erhöht werden. Mehr als 4000 Unternehmen werden Zertifikate erwerben müssen, wenn sie fossile Brennstoffe in Deutschland auf den Markt bringen. Die Einnahmen sollen den Bürgern über den Strompreis, die Entfernungspauschale und das Wohngeld zurückgegeben oder in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden.

Ein zweites vom Kabinett beschlossenes Gesetz sieht den Austausch veralteter Ölheizungen vor. Ab 2026 dürfen keine neuen Ölheizungen installiert werden, es sei denn, für das fragliche Gebäude gibt es keine Alternative. Der Einbau von klimafreundlicheren Heizungen soll steuerlich absetzbar sein und mit einer Austauschprämie von bis zu 40 Prozent der Kosten belohnt werden. Bereits jetzt ist gesetzlich geregelt, daß Gas- und Ölheizkessel, die nach 1991 installiert wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Ältere Anlagen dürfen nicht mehr genutzt werden.

23. Oktober 2019


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