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POLITIK/8289: Aus Parlament und Gesellschaft - 24.10.2019 (SB)


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Mindestlohn für Auszubildende

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Mindestlohngesetz für Auszubildende verabschiedet. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes legt den Mindestlohn im ersten Lehrjahr auf 515 Euro im Monat mit Beginn kommenden Jahres fest. In den Folgejahren wird die Lohnuntergrenze schrittweise auf 650 Euro angehoben. Der Mindestlohn im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird ebenfalls erhöht. Ab 2024 wird der Mindestlohn für Auszubildende automatisch an die Lehrlingsgehälter angepaßt. In einzelnen Branchen können geringere Azubi-Löhne gezahlt werden, wenn sich die Unternehmerverbände und Gewerkschaften auf entsprechende Tarife einigen. Das reformierte Berufsbildungsgesetz sieht zudem garantierte Freistellungen für die Berufsschule, Lernmittelfreiheit und einen bezahlten freien Tag vor der Abschlußprüfung vor. Die Novelle muß noch den Bundesrat passieren.

24. Oktober 2019


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