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POLITIK/8310: Aus Parlament und Gesellschaft - 14.11.2019 (SB)


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Bundestag übernimmt EU-Gasrichtlinie in nationales Recht

Der Bundestag hat am Mittwoch für die Umsetzung der im April geänderten EU-Gasrichtlinie in nationales Recht gestimmt. Demnach sollen die EU-Energieregeln auch für die Pipelines gelten, die aus Drittstaaten in die Europäische Union führen. Das betrifft zunächst die Gaspipeline Nord Stream 2, die russisches Erdgas für den europäischen Markt durch die Ostsee nach Lubmin in Vorpommern leiten soll. Die EU-Gasrichtlinie schreibt vor, daß der Gasförderer nicht zugleich der Leitungsbetreiber sein darf. Im Fall von Nord Stream 2 ist das das staatlich kontrollierte russische Unternehmen Gazprom, an dem unter anderem die deutschen Unternehmen Uniper und Wintershall beteiligt sind. Gazprom finanziert Nord Stream 2 mit 9,5 Milliarden Euro. Der Betrag entspricht der halben Investitionssumme.

14. November 2019


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