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POLITIK/8345: Aus Parlament und Gesellschaft - 19.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Ministerin Lambrecht will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergänzen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will in das seit zwei Jahren geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Verpflichtung von Unternehmen wie Facebook und Twitter zur Herausgabe von Paßwörtern aufnehmen, wenn auch nur unter Richtervorbehalt. Die Unternehmen sollen das Bundeskriminalamt unterrichten müssen, wenn sie auf ihren Portalen Hetzkommentare löschen. Das BKA kann dann auch die Herausgabe der fraglichen IP-Adresse fordern, um den Kommentator zu identifizieren. Die Meldepflicht soll bei Volksverhetzung, Morddrohungen und der Verwendung von Hakenkreuzen gelten, nicht aber bei Beleidigungen, Verleumdungen, Vergewaltigungsdrohungen und der öffentlichen Aufforderung zur Begehung von Straftaten. Lambrecht sagte mit Bezug auf die geplante Paßwortherausgabe am Donnerstag in einem Interview des Deutschlandfunks unter anderem, man sollte diskutieren, was auf dem Tisch liege. Ihr gehe es nicht darum, etwas Neues einzuführen. Es gebe diese Möglichkeit schon. Aber sie wolle sie klar regeln, damit in Zukunft deutlich werde, daß es einen Richtervorbehalt gebe. Ein Richter müsse die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Straftat und auch den Eingriff dann abwägen. Diese Pflicht wolle sie einführen. Daß in Zukunft alles unverschlüsselt gespeichert werden müsse, sei weder Sinn noch Zweck dieses Gesetzes. Der Datenschutz lege klar fest, daß verschlüsselt gespeichert werden müsse. Laut Lambrecht gehören Paßwörter zu den Bestandsdaten und können heute schon abgefragt werden.

19. Dezember 2019


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