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POLITIK/8362: Aus Parlament und Gesellschaft - 05.01.2020 (SB)


VOM TAGE


CSU will Strafunmündigkeit von Kindern aufheben

Die CSU-Landesgruppe wird sich bei ihrer Klausurtagung im oberbayerischen Kloster Seeon am Montag unter anderem über den Vorschlag beraten, die generelle Strafunmündigkeit von Kindern in Frage zu stellen. Wie verschiedene Medien am Wochenende meldeten, soll laut Beschlußpapier der Landesgruppe bei schweren Gewaltverbrechen von Kindern und Jugendlichen allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend für deren Bestrafung sein. Nach geltendem Recht sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren generell strafunmündig. Die Christsozialen wollen zudem gegenüber Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung bringen.

5. Januar 2020


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