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SOZIALES/8420: Arbeit, Soziales und Familie - 05.03.2020 (SB)


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Bischofskonferenz beschließt Schmerzensgeld für Mißbrauchsopfer

Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Vollversammlung in Mainz die Zahlung von Schmerzensgeld an Mißbrauchsopfer katholischer Geistlicher beschlossen. Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach gerichtlichen Schmerzensgeldentscheidungen und wird sich zwischen 5000 und 50.000 Euro bewegen. Ein zentrales und unabhängiges Gremium soll die Schmerzensgeldhöhe festlegen. Sie fällt deutlich geringer aus, als z. B. die Mißbrauchsopfer-Initiative Eckiger Tisch gefordert hatte. Eine unabhängige Arbeitsgruppe hatte der Bischofskonferenz im vergangenen Jahr vorgeschlagen, ein grundsätzliches Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu beschließen sowie entweder eine pauschale Entschädigung von 300.000 Euro oder einen gestuften Entschädigungsbetrag von 40.000 bis 400.000 Euro.

5. März 2020


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