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WIRTSCHAFT/8251: Märkte und Finanzen - 30.09.2019 (SB)


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Besetzung der Mindestlohnkommission Pflege in der Kritik

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in die Kommission, welche den Mindestlohn für die Pflegebranche bestimmen soll, auf der Arbeitgeberseite zwei von vier Plätzen mit Vertretern kirchlicher Verbände besetzt. Wegen mutmaßlicher Rechtswidrigkeit der am Marktanteil gemessen nicht repräsentativen Besetzung will der Arbeitgeberverband Pflege dagegen juristisch vorgehen. Das kündigte der Präsident des umsatzstärksten Unternehmensverbandes der Branche, Thomas Greiner, an. Der Pflegemindestlohn von 11,05 Euro in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland wird bis Ende April 2020 neu ausgehandelt werden müssen. Die Mindestlohnkommission hat am Montag ihre Tätigkeit aufgenommen. Weil für Diakonie und Caritas ein eigenes Arbeitsrecht gilt, sind sie in der Kommission sowohl auf der Arbeitgeberseite als auch der Arbeiternehmerseite mit zwei von jeweils vier Mitgliedern vertreten.

30. September 2019


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