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MELDUNG/013: Caritas spricht sich gegen Präimplantationsdiagnostik aus (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 10. November 2010

Caritas spricht sich gegen Präimplantationsdiagnostik (PID) aus

Caritaspräsident Neher fordert eindeutige gesetzliche Regelung


Freiburg, 10.11.2010. Der Deutsche Caritasverband fordert eine breite gesellschaftliche Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine vorschnelle gesetzliche Regelung würde nicht den grundsätzlichen Fragen gerecht, die durch die PID berührt werden. Die PID wird als Möglichkeit gesehen, Embryonen mit schweren genetischen Schäden auszusortieren.

„Ich verstehe das Anliegen von Paaren mit vererbbaren, schweren Krankheiten, die sich über die Präimplantationsdiagnostik mehr Sicherheit wünschen“, sagte Präsident Peter Neher in Freiburg. „Trotzdem spreche ich mich nach Abwägung aller Argumente gegen eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland aus“.

Neher begründet seine Haltung mit der grundlegenden Würde und Unversehrtheit des Menschen von Anfang an. „Ich befürchte, dass die PID dazu dienen würde, routinemäßig Embryonen mit unerwünschten genetischen Anlagen zu erkennen und auszusortieren“, so Neher. In vielen Ländern werde sie bereits heute bei der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) angewendet, um die Erfolgsrate der IVF zu steigern.

Einen Katalog für eine mögliche Begrenzung der PID auf bestimmte Krankheiten oder Behinderungen sei nicht möglich. Ein solcher Katalog würde eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bedeuten.

Des Weiteren sieht Neher negative Auswirkungen auf Familien mit behinderten Kindern. Es sei zu befürchten, dass durch die Zulassung der PID der gesellschaftliche Erwartungs- und Perfektionsdruck auf werdende Eltern noch mehr zunehme. „Statt die Eltern von Kindern mit Behinderung zu fragen, warum sie es nicht verhindert haben, sollten wir uns fragen, wo wir gebraucht werden“, so Prälat Peter Neher.

Die Caritas fordert eine eindeutige gesetzliche Regelung, da nach dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2010 die PID in Deutschland für keine Indikation verbindlich begrenzt und so faktisch erlaubt ist.


Die Stellungnahme des Präsidenten des Deutscher Caritasverbandes können Sie hier downloaden:
http://www.caritas.de/aspe_shared/form/download.asp?nr= 294427&form_typ=115&ag_id=4940


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. November 2010
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2010