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MELDUNG/023: PID - Entscheidung diskriminierend für Menschen mit Behinderung (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 07.07.2010

Nach Zulassung der PID:

Entscheidung diskriminierend für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe fordert kritische Begleitung der Praxis


Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Zur Abstimmung standen drei Gesetzentwürfe, die die PID entweder ganz verbieten, nur in Ausnahmefällen oder sogar weitgehend zulassen wollten. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten entschied sich schließlich nach ausführlicher Debatte für den so genannten Flach-Entwurf. Der Gesetzesvorschlag der Gruppe um die Stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach und Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze (CDU) sieht - nach deren Interpretation - eine PID nur in Ausnahmefällen vor. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hält diese nun beschlossene Variante jedoch für eine sehr weitgehende Zulassung der PID.

Die Lebenshilfe befürchtet, dass die PID künftig bei vielen Paaren angewandt wird und Behinderung als vermeidbar erscheinen lässt. Robert Antretter: "Die Lebenshilfe hat sich für ein anderes Ergebnis eingesetzt. Viele Menschen mit Behinderungen müssen diese Entscheidung als diskriminierend empfinden."

Nach dem Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) genügt das "hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit", um die PID einzusetzen. Gerade angesichts der knappen Entscheidung im Bundestag muss das Ziel des Gesetzes konsequent verfolgt werden, die PID nur in Ausnahmefällen zuzulassen. "Sie darf nicht zum Standardverfahren in der Reproduktionsmedizin werden", so Robert Antretter. Deshalb bedürfe es einer parlamentarischen Kontrolle, wie das Präimplantationsgesetz umgesetzt wird.

Die Bundesvereinigung fordert daher eine Dokumentation aller Fälle, damit nachvollziehbar wird, bei welchen Indikationen die PID in der Praxis angewandt wird. Wegen der bisher ungeklärten Langzeitfolgen der Methode fordert die Lebenshilfe eine wissenschaftliche Begleitforschung. Diese soll die Methode als solche, ihre Folgen und die daraus entstandenen Kinder langfristig untersuchen.


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Quelle:
Pressemitteilung: 07.07.2010
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2011