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MELDUNG/031: Barrierefreiheit - Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 26. Oktober 2011

Barrierefreiheit wichtiger Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft

"Anreize zur Willensbildung und Hilfen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit werden gebraucht"


Berlin - Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit und die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention haben jetzt Politik und Gesellschaft aufgefordert, Barrieren systematisch aus den unterschiedlichen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen für alle Lebensbereiche zu erfassen und schrittweise abzubauen.

"Barrierefreiheit ist für alle Menschen eine entscheidende Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, sie ist ein Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Tagung "Die UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem Weg zur barrierefreien Gesellschaft" heute in Berlin. In den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern sei die Barrierefreiheit zentral verortet. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention müssten die Gleichstellungsgesetze Barrierefreiheit auf alle Zielgruppen beziehen, den Anwendungsbereich auf den privaten Bereich stärker ausweiten und die Durchsetzungsinstrumente schärfen.

Andreas Bethke, Vorsitzender des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit und Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sagte, behinderungsübergreifend erarbeitete Standards und Praxishilfen sowie darauf aufbauend verhandelte Ausbildungsleitfäden, Zielvereinbarungen und Bahnprogramme könnten dazu beitragen, im privaten Bereich Barrierefreiheit als grundlegendes Prinzip zu verankern. Um Wirksamkeit zu entfalten, seien diese Elemente aber auf den allseitigen Willen zur Problemlösung angewiesen. Notwendig seien deshalb ebenfalls Förderinstrumente, die die Schaffung von Barrierefreiheit unterstützten. So könne beispielsweise das öffentliche Beschaffungswesen die Gewährleistung von Barrierefreiheit grundsätzlich zur Anforderung erheben. Auch Barrierefreiheit in Zulassungskriterien und finanziellen Förderprogramme seien sinnvoll. "In jedem Fall", so Bethke, "werden Anreize zur Willensbildung und Hilfen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit gebraucht".

Das BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
(Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=1c6eee55dc53dc7f0087 )
ist ein privater Zweckverband von derzeit 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden. Sein Ziel ist die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
(Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=88a7f976febbb022ca7e ),
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der BRK in Deutschland zu überwachen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Oktober 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2011