Schattenblick → INFOPOOL → PANNWITZBLICK → FAKTEN


MELDUNG/087: Justizminister sollen sich stärker für den Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einsetzen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 30. Mai 2016

Justizminister sollen sich stärker für den Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einsetzen


Berlin - Anlässlich der Frühjahrstagung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Justizministerinnen und -minister auf, sich stärker für einen verbesserten Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

"Unzugängliche Gerichtsgebäude, juristische Fachsprache oder unflexible Abläufe in rechtlichen Verfahren stellen Menschen mit Beeinträchtigungen vor oftmals unüberwindbare Barrieren", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. "Trotz vereinzelter Initiativen ist es nach wie vor für Menschen mit Behinderungen viel schwieriger, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen." Gerade die Justizministerinnen und -minister müssten sich verstärkt dafür einsetzen, dass sich das ändert. Es gebe zwar einige Vorarbeiten der JuMiKo zum Zugang zum Recht von Menschen mit Hör- und Sprachproblemen aus dem Jahr 2014, doch weitere Anstrengungen seien nötig. Die JuMiKo solle eine weitere Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die mit Blick auf den Zugang zum Recht für alle Menschen mit Behinderungen Reformvorschläge erarbeite.

Die Vereinten Nationen haben 2015 nach der Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weitreichende Kritik geübt und auf den dringenden Handlungsbedarf beim Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Beispielsweise haben sie Deutschland aufgefordert, die besonderen Bedarfe von Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, taubblinden Menschen und Kindern mit Behinderungen in Gerichtsverfahren stärker zu berücksichtigen.

Wie vielschichtig die Probleme von Menschen mit Behinderungen sind, zeigt auch die heute veröffentlichte Publikation "Zugang zum Recht" auf. Sie macht deutlich, dass das Menschenrecht auf einen Zugang zum Justizsystem in Deutschland noch nicht für alle Menschen mit Behinderungen verwirklicht ist.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


Weitere Informationen:
Leander Palleit (2016): Zugang zum Recht. Positionen Nr. 9. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. (auch in Leichter Sprache)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=689&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=9c2181157f138358add3c8cee235c193

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Mai 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang