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MELDUNG/104: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - NRW bleibt in der Pflicht (DMIR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 29. Januar 2019

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - NRW bleibt in der Pflicht


Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hat in der ersten Umsetzungsdekade (2009-2019) zwar wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention gut aufgegriffen, aber noch eine beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor sich. Zu diesem Schluss kommt die heute veröffentlichte Studie "Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Studie untersucht den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Wohnen, Mobilität, schulische Bildung und Arbeit bis Ende 2018.

"Das Land hat seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 umfangreiche Initiativen ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Insbesondere bei der Stärkung des ambulanten Wohnens und beim Abbau von Plätzen in stationären Einrichtungen sind Fortschritte zu verzeichnen", sagte Susann Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Dennoch können Menschen mit Behinderungen nur selten entscheiden, wie und wo sie wohnen wollen, da es kaum bezahlbare barrierefreie Wohnungen gibt."

Handlungsbedarf sieht Kroworsch auch im Bereich der Mobilität. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gebe es kein akteursübergreifendes Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen. Ziel müsse es sein, barrierefreie Reiseketten von der Wohnungstür bis zum Zielort und zurück zu ermöglichen. Positiv zu bewerten sei, dass Haltestellen und Bahnhöfe sukzessive barrierefrei ausgebaut würden.

Zwar leisten die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung nach Ansicht des Instituts im Bereich Bildung, insbesondere die "Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion", einen Beitrag zur Qualitätssicherung von inklusiver Bildung. Allerdings böten sie bisher nur eine unzureichende Antwort auf die menschenrechtlichen Anforderungen an schulische Inklusion. Ziel müsse es sein, ein inklusives System ohne Sonderstrukturen wie Sonder- und Förderschulen mit entsprechenden Maßnahmen zu etablieren, so Kroworsch.

Auch wenn Nordrhein-Westfalen mit 47,4 Prozent (2017) eine überdurchschnittlich hohe Erwerbsquote (bundesweiter Durchschnitt: 41,8) sowie mit 5,19 Prozent (2017) eine hohe Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen (bundesweiter Durchschnitt: 4,69) aufweise und hier eine Vorreiterrolle einnehme, fehlt laut Studie nach wie vor ein umfassendes Konzept für einen inklusiven Arbeitsmarkt. "Aus menschenrechtlicher Perspektive sollte ein solches Konzept Maßnahmen wie die Schaffung passgenauer, individueller Unterstützungsangebote ausbauen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, aus der 'Behindertenwerkstatt' in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln", betonte Susann Kroworsch.

Die Publikation ist die erste tiefergreifende Untersuchung des Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen (NRW), seitdem das Land zum 1. März 2017 einen Vertrag - auf Grundlage des Inklusionsgrundsätzegesetzes - mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte geschlossen hat. Ziel der Beauftragung ist es, den Umsetzungsprozess der Rechte von Menschen mit Behinderungen in NRW dauerhaft von unabhängiger Monitoring-Stelle begleiten zu lassen.


Weitere Informationen:

Kroworsch, Susann (2019): Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Bildung und Arbeit
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/menschen-mit-behinderungen-in-nordrhein-westfalen/

4 Factsheets: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW: Wohnen, Mobilität, Bildung und Arbeit
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/factsheets-zur-umsetzung-der-un-brk-in-nrw/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Januar 2019
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2019

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