Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

BERICHT/366: Sexualisierte Gewalt - DBS-Positionspapier zur Prävention und Intervention (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 47 / 20. November 2012
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Sexualisierte Gewalt: DBS-Positionspapier zur Prävention und Intervention



"Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist als Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderung innerhalb des organisierten Sports zuständig. Gleichzeitig ist er Nationales Paralympisches Komitee (NPC) für Deutschland.

Der DBS leistet mit seinen nachhaltigen Verbands- und Vereinsangeboten für rund 618.000 Mitglieder in über 5.800 Vereinen in 17 Landes- und 2 Fachverbänden einen wirkungsvollen Beitrag zur körperlichen und psychischen Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung. Gestützt von über 33.000 lizenzierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie über 100.000 ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ermöglicht der DBS so allen Menschen mit Behinderung über den Sport die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Der DBS tritt auf allen Ebenen für die Bewahrung der Menschenwürde und die Unversehrtheit von Menschen mit Behinderung ein und setzt sich für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein. Diese Verantwortung beinhaltet auch den Umgang mit dem Thema Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt in den Strukturen des DBS. Nicht zuletzt aufgrund der öffentlichen Diskussionen und der Bekanntgabe von Übergriffen inner- und außerhalb des organisierten Sports erhält das Thema derzeit erhöhte gesellschaftliche Aufmerksamkeit und veranlasst den DBS mit folgenden Grundsätzen, aktiv gegen sexualisierte Gewalt im Sport, Stellung zu beziehen: Der DBS strebt in seinen Verbands- und Vereinsstrukturen die Schaffung eines geschützten Raumes an, in dem Menschen mit Behinderung durch Bewegung, Spiel und Sport ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen fördern können und der Schutz der (sexuellen) Integrität von allen gewahrt wird.

Der DBS toleriert im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung keine Gewalt und Diskriminierung in jeder Form von Seiten der Trainer(innen), Übungsleiter(innen), Vereinsverantwortlichen oder anderer Personen im Umfeld der Verbände und Vereine. Dies schließt die Gewalt unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausdrücklich mit ein. Der DBS wird Maßnahmen zur Vermeidung und Aufklärung von Vorfällen entwickeln, unter anderem auch der Ausbau von Angeboten zur Stärkung der Selbstbehauptungskompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung sowie insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung.

Folgende Präventions- und Schutzmaßnahmen bilden den Schwerpunkt der Arbeit des DBS/der DBSJ sowie der Landes- und Fachverbände, damit ein effektiver Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderung ermöglicht wird bzw. Gefährdungsmomente minimiert werden (...):

Information
  • Aufklärung und Information der Mitgliedsorganisationen des DBS, um eine "Kultur des Hinsehens" zu entwickeln
  • Benennung einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners für das Aufgabengebiet "Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Behindertensport" auf Bundes- und Landesebene
  • Sensibilisierung zur Gewaltthematik an Jungen und Männern mit Behinderung
  • Erarbeitung und Verbreitung von Handlungsrichtlinien bei Verdachtsmomenten Qualifizierung
  • Erarbeitung von Lerninhalten für die Aus- und Fortbildung zum Thema "Sexualisierte Gewalt im (Behinderten)-Sport" gegenüber Mädchen, Jungen, Männer und Frauen
  • Etablierung der DBS "Weiterbildung: Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung" (SGB IX, § 44) für Übungsleiterinnen B-Lizenz Rehabilitationssport
Verwaltung
  • Erarbeitung und Einführung des Ehrenkodexes - für Haupt- und Ehrenamt - zum Umgang mit Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung im Sport zur Verdeutlichung der eigenen Verantwortung
  • Berücksichtigung von Missbrauchstatbeständen bei der Nominierung von Mitgliedern zu nationalen und internationalen Veranstaltungen (z.B. Jugendlager, Weltcups, Paralympics) ggfls. auch über die strafrechtlichen Grenzen von Verjährung, Bewährung und Verurteilung hinausgehend
  • Festlegung von Sanktionen für Täterinnen und Täter bei Feststellung von Tatbeständen
  • Überprüfung und Anpassung der Vereins- und Verbandssatzungen sowie der "Richtlinien für die Ausbildung im DBS" hinsichtlich des Auftrages zum Schutz vor Gewalt
  • Der DBS identifiziert sich mit den Vorhaben der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter zum Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere diejenigen zum erweiterten Führungszeugnis. Die Umsetzung erfordert eine verbandsspezifische Konkretisierung der Handlungssettings.
Vernetzung
  • Enge Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund/der Deutschen Sportjugend
  • Enge Kooperation mit externen Fach- und Beratungsstellen"

*

Quelle:
DOSB-Presse Nr. 47 / 20. November 2012, S. 15
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund
Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/M.
Telefon: 069/67 00-255
E-Mail: presse@dosb.de
Internet: www.dosb.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012