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BILDUNG/249: Behinderte Kinder haben ein Recht auf Unterricht an Allgemeinen Schulen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 4. Mai 2009

Behinderte Kinder haben ein Recht auf Unterricht an Allgemeinen Schulen

Bundesländer müssen UN-Behindertenrechtskonvention jetzt umsetzen


Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" fordern die Bundesländer auf, jetzt unverzüglich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beginnen. Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention u. a. verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen. Ziel ist, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin forderten die drei Verbände konkrete Schritte zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für behinderte und nicht behinderte Kinder. Damit wollen die Verbände im Vorfeld der Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz, des Internationalen Aktionstages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai und vor der Nationalen Bildungskonferenz des Ministeriums für Arbeit und Soziales am 6./7. Mai den politischen Druck verstärken.

"Derzeit besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit Behinderungen und Lernbehinderungen die Allgemeine Schule. Damit ist Deutschland ein Schlusslicht in Europa", kritisierte Hannelore Loskill, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR). In vielen europäischen Ländern sei der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden, weitaus höher. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat das Ziel, dass 80 bis 90 Prozent der behinderten Schüler an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden.

Sibylle Hausmanns, Projektleiterin der Elterninitiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen", erklärte: "In den vergangenen Jahren wurden tausende von Kindern gegen ihren und ihrer Eltern Willen und mit Billigung der Gerichte in Förderschulen (d. h. Sonderschulen) eingewiesen. Jetzt hat sich die juristische Lage verändert und Eltern werden die neuen Möglichkeiten nutzen, um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen inklusiver und separierender Bildung umzukehren. Wir erwarten von der Kultusministerkonferenz einen Plan, wie dieser Umbruch bewältigt werden kann, ohne dass die Qualität des Bildungs- und Unterstützungsangebotes für die behinderten Schüler leidet."

SoVD-Präsident Adolf Bauer forderte: "Die Bundesländer müssen jetzt ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung vorlegen, das konkrete Schritte zur Umsetzung und einen Zeitplan enthält. Der Vorrang für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder muss in den Landesschulgesetzen verankert werden. Auch das Wahlrecht der Eltern, d. h. ihr verbindlicher Rechtsanspruch auf die Aufnahme ihres behinderten oder lernbehinderten Kindes an einer allgemeinen Schule muss gesetzlich festgeschrieben werden. Außerdem müssen Schulen barrierefrei werden. Behinderte Kinder müssen endlich bessere Bildungschancen bekommen."

V.i.S.d.P. Dorothee Winden


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Mai 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2009