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BILDUNG/372: Berufsbildungspakt - Berufsbildung muss inklusiver werden (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 30. Januar 2018

Berufsbildungspakt - Berufsbildung muss inklusiver werden


Berlin. Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die allgemeine Berufsausbildung so zu gestalten, dass mehr Menschen mit Behinderungen eine anerkannte Berufsausbildung abschließen können.

"Die Politik sollte die Voraussetzung für eine inklusive berufliche Bildung schaffen", sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Nur wer eine anerkannte Berufsausbildung abschließt, hat reelle Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt."

Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen haben derzeit nicht dieselben Chancen auf Zugang zur allgemeinen berufliche Bildung wie Nichtbehinderte. Rund 40 Prozent der Auszubildenden mit Behinderungen absolvieren Sonderausbildungen in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen, die nicht an die betriebliche Praxis angeschlossen sind. Diese Abschlüsse haben auf dem regulären Arbeitsmarkt den Nachteil, dass Arbeitgeber sie oft nicht einordnen können. Dabei zeigen positive Beispiele, dass Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders dort gelingt, wo Auszubildende mit Behinderungen früh in die betriebliche Praxis eingebunden sind.

"Damit Auszubildende mit Behinderungen aus der gesamten Palette der anerkannten Ausbildungsberufe wählen können, müssen Ausbildungsgänge, insbesondere Curricula, flexibel auf sie zugeschnitten und ihnen die nötige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden", stellt Aichele klar. In der Praxis würde aber zum Beispiel zu oft noch schematisch darauf gepocht, dass alle die gleichen formalen Anforderungen erfüllen. Dies könne Menschen wegen ihrer Behinderung ausschließen, so Aichele.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.


Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen verwirklichen. Der Arbeitsmarkt muss inklusiv und für alle zugänglich werden.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=832&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=9fe596aca1c4c5d5d8ec101f07e71cda

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Januar 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2018

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