Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

MELDUNG/039: Betroffene sollen beim Aktionsplan zur UN-Konvention mitwirken (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Hubert Hüppe, Nr. 8/2010 - Berlin, 26. März 2010

Hüppe: "Menschen mit Behinderungen sollen beim Aktionsplan zum VN-Behindertenrechtsübereinkommen entscheidend mitwirken"


Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich. Die christlich-liberale Koalition hat sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur UN-Konvention bekannt und einen Aktionsplan zur Umsetzung angekündigt. Dieser Aktionsplan soll jetzt erarbeitet werden. "Die Menschen mit Behinderungen sollen hierbei nicht nur am Rande beteiligt werden, sondern entscheidend mitwirken", sagt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Das erste Gespräch zur Erarbeitung des Aktionsplans fand in dieser Woche mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretern statt. Eingeladen hatte der Behindertenbeauftragte zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ende April ist ein Gespräch mit Wohlfahrtsverbänden, Sozialpartnern und weiteren Akteuren geplant. Fachtagungen zur gemeinsamen Entwicklung des Aktionsplans werden folgen. Möglichst zum Jahresende sollen der Diskussionsprozess abgeschlossen sein und konkrete Eckpunkte vorliegen. Der Beauftragte sieht bei der Umsetzung der Konvention alle Beteiligten in der Pflicht: "Der Umsetzungsprozess kann nur gelingen, wenn alle mitmachen, ob Betroffene, Kostenträger, soziale Dienstleister, Kirchen, Bund, Länder und Kommunen oder Sozialpartner". Im Umsetzungsprozess soll der Beauftragte der Bundesregierung die im Übereinkommen vorgesehene Koordinierung mit der Zivilgesellschaft übernehmen. "Ich werde in dieser Funktion versuchen, gemeinsam mit diesen Akteuren die Arbeit am Aktionsplan voranzubringen", so Hüppe.

Dazu betonte Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen: "Wenn die Bundesregierung den Aktionsplan erarbeitet, setzt sie selbstverständlich auch auf die große Expertise und Tatkraft der Verbände von und für Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan steht ganz oben auf der behindertenpolitischen Agenda dieser Legislaturperiode."

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte nach vierjähriger Verhandlungszeit am 13. Dezember 2006 das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" und das dazugehörige Fakultativprotokoll angenommen. Am 30. März 2007 hat Deutschland das Übereinkommen und das Protokoll unterzeichnet. Bundestag und Bundesrat haben das Ratifikationsgesetz im Dezember 2008 verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Ratifikationsurkunde wurde am 24. Februar 2009 in New York hinterlegt. Für Deutschland ist das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll nach Ablauf der 30-tägigen Frist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich.

Das Übereinkommen stellt auf einen inklusiven Ansatz in der Behindertenpolitik ab. Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an in die Gesellschaft einbezogen werden. Es stärkt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Menschenrecht.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 8/2010 - Berlin, 26. März 2010
des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 03018 527-4637, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: fragen@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2010