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MELDUNG/079: Fachkongreß zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Pressemitteilung: 23.06.2010

Kongress: "Teilhabe braucht Visionen - Leitgedanken und gemeinsame Ziele
für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"


"Mit Dir zum Wir": unter dieses Motto stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gemeinsame Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.

Rund 300 Teilnehmer nahmen am heutigen BMAS-Fachkongress zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention teil. "In der Politik für Menschen mit Behinderung hat es einen Wandel gegeben: von Bevormundung und paternalistischer Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe. Dennoch nehmen viele in unserer Gesellschaft die Aufgabe, die diese Konvention an uns stellt, noch nicht ausreichend wahr. Viele Beispiele zur echten Teilhabe von Menschen gehen in die richtige Richtung", erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Andreas Storm. Bei dem Fachkongress nahmen nicht nur Vertreter von Behindertenverbänden, sondern auch aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gewerkschaft, Wohlfahrtsverbände und Kirchen teil. "'Mit Dir zum Wir' soll deshalb zeigen, dass die Teilhabe behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft stattfindet, uns alle angeht und nur gemeinsam umgesetzt werden kann", so Storm. Die Umsetzung der Konvention geht weit über die Grenzen der bisherigen Behindertenpolitik hinaus. Sie ist kein reines Sozialthema, sondern die rechtsverbindliche Aufforderung, Menschen mit Behinderung an allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu beteiligen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das Referenzdokument, auf dessen Grundlage die Bundesregierung neue Entwicklungen in der Behindertenpolitik anstoßen, umsetzen und beurteilen wird. Dazu wird ein Aktionsplan der Bundesregierung erarbeitet, der federführend vom BMAS koordiniert wird. Ziel ist die Verbesserung der tatsächlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Bei der Entwicklung des Aktionsplans hat das BMAS Menschen mit Behinderung und Vertreter der Zivilgesellschaft von Anfang an eingebunden. Bereits im Frühjahr sind mit den Verbänden behinderter Menschen Handlungsfelder entwickelt worden, für die heute unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit Leitgedanken und Ziele diskutiert und erarbeitet worden sind. Diese sind Grundlage für künftige Maßnahmen des Aktionsplans, die im Herbst erarbeitet werden sollen.


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Quelle:
Pressemitteilung: Nr. 31 / Berlin, 23. Juni 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Petra Bünger, Pressestelle
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
Tel.: 030/18527 - 2190
Fax: 030/18527 - 2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2010