Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

MELDUNG/085: Kritik an Benachteiligungen blinder und sehbehinderter Menschen (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Hubert Hüppe, Nr. 23/2010 - Berlin, 6. Juli 2010

Lüders und Hüppe kritisieren Benachteiligungen blinder und sehbehinderter Menschen


Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, haben Benachteiligungen blinder und sehbehinderter Menschen bei Reisen kritisiert. "Immer wieder erfahren wir von Fällen, in denen blinden und sehbehinderten Menschen die Begleitung durch Führhunde verweigert wird. Diese Menschen spüren dies insbesondere in der jetzt beginnenden Reisesaison, trotz klarer Rechtslage und eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse", sagten Lüders und Hüppe nach einem Treffen am Dienstag in Berlin.

Die EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität aus dem Jahre 2008 sehe entsprechende Vorkehrungen für Begleithunde vor, zum Beispiel die kostenlose Beförderung in der Kabine. Auch die EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die im Herbst 2007 in Kraft getreten ist, enthalte einen Anspruch auf Beförderung von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Leiterin der ADS, Christine Lüders, sowie der Beauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, betonten: "Blinde und sehbehinderte Menschen müssen immer wieder darum kämpfen, ihren Blindenführhund mitzunehmen. Dabei haben etliche Studien belegt und auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass grundsätzlich keine medizinisch-hygienischen Bedenken gegen die Mitnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden etwa in Lebensmittelmärkten, in Arztpraxen oder Museen durchgreifen. Die entsprechenden Stellen sind gefordert, sich endlich an diese klaren Fakten zu halten."

Die Antidiskriminierungsstelle war mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Nähere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de. Seit dem sogenannten "Internationalen Jahr der Behinderten" 1981 gibt es das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Ziel der Bundesregierung bei dessen Einrichtung war es, ihr besonderes Interesse an einer spürbaren und erfolgreichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft auszudrücken. Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt.

Nähere Informationen unter www.behindertenbeauftragter.de

HAUSANSCHRIFT
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Pressestelle
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41865
poststelle@ads.bund.de

Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
11017 Berlin
Tel.: 030 18 527-2723
Fax: 030 18 527-1871
buero@behindertenbeauftragter.de


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/2010 - Berlin, 6.7.2010
des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 03018 527-4637, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: fragen@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2010