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MELDUNG/438: UN-Behindertenrechtskonvention - Vereinte Nationen prüfen Deutschland (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Pressemitteilung 10.03.2015

Vereinte Nationen prüfen Deutschland

Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe nimmt in Genf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Stellung


Berlin. Am 26. und 27. März 2015 wird der zuständige Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf prüfen, ob Deutschland die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) korrekt umsetzt. Ein symbolträchtiges Datum: Vor genau sechs Jahren, am 26. März 2009, trat die UN-BRK in Deutschland in Kraft. In der sogenannten Staatenberichtsprüfung will der Fachausschuss jetzt wissen, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Menschenrechte aus der UN-BRK seitdem erreicht wurden.

Während des Prüfungsverfahrens treten der Fachausschuss und die Staatendelegation Deutschlands in einen intensiven Austausch. Doch nicht nur die Bundesregierung wird ihre Arbeit vorstellen: Auch das Institut für Menschenrechte als Monitoringstelle und die Zivilgesellschaft werden zur gleichen Zeit in Genf ihre Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der UN-BRK abgeben und hierzu von den Ausschussmitgliedern befragt werden. Für die Bundesvereinigung Lebenshilfe wird der Lübecker Joachim Busch, Mitglied im Bundesvorstand und im Rat behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, als Selbstvertreter dabei sein "Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Aus Sicht der Lebenshilfe ist es daher unabdingbar, dass Menschen mit Behinderung für sich sprechen", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Joachim Busch selbst sagt: "Ich weiß, wo es in Deutschland noch Probleme gibt. Zum Beispiel dürfen viele Menschen mit Behinderung nicht wählen. Ich finde aber, jeder sollte in Deutschland zur Wahl gehen dürfen. Das werde ich den Vereinten Nationen auch sagen!"

Zum Bericht des Instituts für Menschenrechte ergänzt Ulla Schmidt: "Das Menschenrechtsinstitut ist zentral für die Umsetzung von Konventionen der Vereinten Nationen in Deutschland. Daher sollten CDU und CSU ihre Vorbehalte aufgeben, damit endlich das Gesetz verabschiedet werden kann, dass den völkerrechtlichen Status des Instituts in Deutschland absichert." Das Gesetz zum Menschenrechtsinstitut liege dem Kabinett ressortabgestimmt vor - ohne Verabschiedung dieses Gesetzes vor dem 31. März büße das Institut für Menschenrechte seinen A-Status bei den Vereinten Nationen ein.

Im Anschluss an das Prüfungsverfahren wird der Fachausschuss verschiedene Empfehlungen veröffentlichen, die sogenannten "Abschließenden Bemerkungen". Diese sind als Rückmeldung an Deutschland zu verstehen, in welchen Bereichen besondere Erfolge oder Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland festzustellen sind. Der Ausschuss wird auch Empfehlungen abgeben, wie Bund und Länder die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser fördern können.

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Quelle:
Pressemitteilung: 10.03.2015
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abteilung Kommunikation
Telefon 030 / 20 64 11 -140, Fax -240
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2015

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