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MELDUNG/442: Entscheidung zur Grundsicherung von Menschen mit Behinderung begrüßt (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Pressemitteilung 17.03.2015

Lebenshilfe begrüßt Entscheidung zur Grundsicherung von Menschen mit Behinderung

Bundessozialministerin Andrea Nahles beendet Sozialhilfe-Kürzungen durch die Regelbedarfsstufe 3


Der Streit um die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ist endlich beigelegt. Die Benachteiligung durch die Regelbedarfsstufe 3 wird nun beendet. "Damit wird eine langjährige Forderung der Lebenshilfe erfüllt", sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt.

Nun erhalten auch erwachsene Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel bei ihren Familien leben, den vollen Regelsatz. Bisher - seit 2011 - bekommen sie nur einen um 20 Prozent verringerten Regelsatz, wenn sie auf existenzsichernde Sozialhilfe-Leistungen angewiesen sind und keinen eigenen Haushalt führen.

"Wir haben uns von Anfang an gegen die Regelbedarfsstufe 3 ausgesprochen, weil sie zu einer Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung führt", so Ulla Schmidt.

Dieser Auffassung war auch das Bundessozialgericht (BSG) als es im vergangenen Sommer entschied, dass die Regelbedarfsstufe 1 auch Menschen zusteht, die mit einer anderen Person, mit der sie nicht verheiratet sind, zusammen leben.

Trotz dieses Urteils hatten viele Grundsicherungsämter weiterhin nur die verringerten Sätze der Regelbedarfsstufe 3 angewandt. Grund hierfür waren Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), in denen es Zweifel an der Gesetzesauslegung des BSG zum Ausdruck brachte.

Aufgrund dieses Streits zwischen BMAS und BSG waren Menschen mit Behinderung weiter im Unklaren darüber, in welcher Höhe ihnen Leistungen der Grundsicherung zustehen. Eine Klärung schien nur im Rechtsweg möglich, mit allen zeit- und kraftraubenden Folgen für die Betroffenen.

"Umso mehr freuen wir uns darüber, dass Andrea Nahles nun dieses deutliche politische Signal gesetzt und diesen Streit im Interesse der Menschen mit Behinderung beendet hat," so Ulla Schmidt.

Sozialministerin Nahles hat eine Neuregelung für 2016 angekündigt. Bis dahin wird eine Übergangsregelung gelten. Nach dieser erhalten Personen mit der Regelbedarfsstufe 3 die vollen Leistungen der Regelbedarfsstufe 1.

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Quelle:
Pressemitteilung: 17.03.2015
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Kerstin Heidecke
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2015

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