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MELDUNG/501: Landtagswahlen am 13.3. - UN-Konvention entschlossen umsetzen (Institut für Menschenrechte)


DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE - Pressemitteilung 11.03.2016

Landtagswahlen am 13.3.2016: Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen auf die politische Agenda setzen


Berlin - Anlässlich der Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Gewinner der Wahlen dazu auf, die UN-Behindertenrechtskonvention mit mehr Nachdruck umzusetzen. "Künftige Landesregierungen müssen die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch deutlicher zum Maßstab ihres Regierungshandelns machen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss entschlossener auf die politische Agenda gesetzt werden", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Dass die Landesregierungen den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen einen höheren Stellenwert einräumen sollten, fordern auch die Vereinten Nationen. Sie hatten 2015 die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik an der Politik der Bundesländer geäußert. Kritisiert wurde beispielsweise der geringe Anteil von Menschen mit Behinderungen in der allgemeinen Schule, der geringe Anteil an Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, die vielen Hürden bei der Mobilität oder der Mangel an barrierefreiem Wohnraum.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlichte heute eine Auswertung aller geltenden Koalitionsvereinbarungen. "Es ist grundsätzlich erfreulich, dass bereits fast alle derzeit gültigen Koalitionsverträge ausdrücklich auf die UN-Behindertenrechtskonvention Bezug nehmen", sagte Aichele. Dies gelte es aber auszubauen und in allen Lebens- und Politikbereichen gezielte, konkrete und wirksame Maßnahmen zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

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Quelle:
Pressemitteilung: 11.03.2016
Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressestelle
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2016

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